Verwaltungsgericht Greifswald: Nichtabführung der Kurtaxe rechtswidrig

Ohne Moos nichts los

So – nun ist es amtlich:

Die Nichtabführung der von den Gästen eingesammelten Kurtaxe ist rechtswidrig.

Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kurtaxe abzuführen ist, auch wenn es um die Erhebungsgrundlage Streit gibt. Das Verfahren ist damit noch nicht beendet. Sollte die Gemeinde in der Hauptsache unterliegen, kommt wohl eine Rückforderung auf die Gemeinde zu.

 

 

Interessant dürfte jetzt sein, wie lange es dauert bis die zurückgehaltende Kurtaxe ihren Weg in die Gemeindekasse findet. Ob nun wieder Verhandlungen mit den betroffenen Hoteliers anstehen? Es wurde ja immer betont, dass das Geld separat bereitgehalten wurde. Dann sind ja schon 2 Banktage seit dem Greifswalder Machtwort vergangen und das Geld ist sicherlich schon auf dem Gemeindekonto (bestimmt auch incl. der erwirtschafteten Zinsen). (Hmm, mache ich einen Ironiesmiley dazu oder lasse ich das?)

Hier der Text der Pressemitteilung des VG Greifswald:

 

Hoteliers müssen bereits erhobene Kurabgaben auch dann an die Gemeinde abführen,
wenn die Kurabgabensatzung in Teilen unwirksam sein sollte

 

(Do, 28.06.2012) Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald hat mit Beschluss vom 26. Juni 2012 (3 B 208/12) einen einstweiligen Rechtsschutzantrag einer Hotelbetreiberin in der Gemeinde Heringsdorf abgelehnt, mit dem sich diese gegen die Aufforderung des Bürgermeisters der Gemeinde Heringsdorf gewandt hatte, von der Hotelbetreiberin bereits eingezogene Kurtaxen an die Gemeinde abzuführen.

In der Gemeinde Heringsdorf rechnen die Hotelbetreiber und die privaten Vermieter von Ferienwohnungen die Kurtaxe aufgrund der Regelungen der Kurabgabensatzung direkt mit den Feriengästen ab. Die dabei eingenommenen Beträge sind an die Gemeinde weiter zu leiten. Die um Rechtsschutz nachsuchende Hotelbetreiberin hatte die Kurtaxe bei ihren Gästen abgerechnet, die Gelder dann aber nicht an die Gemeinde abgeführt, weil sie, wie auch weitere Hoteliers, die Kurabgabensatzung der Gemeinde Heringsdorf für unwirksam hält.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in ihrer Entscheidung ausgeführt, dass von den Unterkunftgebern von ihren Gästen als Kurtaxe vereinnahmte Beträge auch dann an die Gemeinde abzuführen sind, wenn für die Kurgäste keine Verpflichtung zur Zahlung der Kurtaxe bestanden haben sollte, weil Teile der Kurabgabensatzung, die die Erhebung und die Einziehung der Kurabgaben betreffen, möglicherweise fehlerhaft und damit unwirksam sind. Die Pflicht zur Weiterleitung erhobener Kurabgaben bleibe von einer derartigen Teilunwirksamkeit der Kurabgabensatzung unberührt.

Eine abschließende Entscheidung über die Wirksamkeit oder Teilunwirksamkeit der Kurabgabensatzung der Gemeinde Heringsdorf hat das Gericht in seiner Entscheidung nicht getroffen.

Der Beschluss der 3. Kammer ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald.

Verantwortlich für den Inhalt: Stratmann, Pressersprecher VG Greifswald

Quelle: «http://www.mv-justiz.de/presse/verwg/presse.htm»

 

Bildnachweis:
Fotograf:  Neomia, Lizenz: Some Rights reserved, Quelle: www.piqs.de

13 Gedanken zu “Verwaltungsgericht Greifswald: Nichtabführung der Kurtaxe rechtswidrig

  1. Unverständlich ist, wenn die Kurtaxsatzung ungültig ist, warum haben die Holiers überhaupt Kurtaxe kassiert?
    Hinzu kommt,das das Gericht hätte entscheiden müssen, das die Kassierung der Kurtaxe wegen der ungültigen Kurtaxsatzung nicht rechtskräftig war und somit die kassierte Kurtaxe an den jeweiligen Gast zurüch zu zahlen sei.
    Wenn die Grundlage zur Kassierung fehlt, dasf keine Kassierung erfolgen.

    Ich würde mich an das Oberverwaltungsgericht wenden.

    • Die Hoteliers hätten das Risiko getragen, wenn sie nicht kassiert hätten und die Gültigkeit der Satzung bestätigt worden wäre, da sie letztlich dafür haften.

      Der Rechtstreit um die Gültigkeit der Satzung ist noch nicht entschieden. Das läuft noch. Insofern kommt die nächste Instanz noch nicht ins Spiel.

      Was zunächst – jedoch noch nicht rechtskräftig – entschieden wurde, ist der Umstand, dass die vom Gast kassierte Taxe nicht zurückgehalten werden darf bis über die Gültigkeit der Erhebungsgrundlage entschieden wurde. Kurtaxe auf Hotelkonto parken ist also nicht.

      Ansonsten läuft das Verfahren weiter.

      Die Logik ist aber bei allen Abgaben und Steuern gleich: wehre ich mich gegen die Abgabengrundlage, befreit mich das nicht von der Pflicht zur Zahlung.

      Hier liegt es ja nun noch deutlicher: der Gast wird zur Kasse gebeten, sein Geld aber nicht weitergeleitet. Das geht nun nicht mehr.

      Arne

  2. –Unverständlich ist, wenn die Kurtaxsatzung ungültig ist, warum haben die Holiers überhaupt Kurtaxe kassiert?–

    Grundsatz:
    Kurtaxschuldner gegenüber der Gemeinde ist der Gast, nicht der Gatsgeber. Somit ist eine Haftung zur Kassierung nicht rechtens. Der Gastgeber hat den Gast ernsthaft aufzuvordern eine Kurtaxe zu entrichten. Er muss den Gast aber auch über fehlerhafte Kurabgabesatzungen informiern, um dem Gast die Möglichkeit zu geben, gegen unrechtmäßig kassierte Kurtaxe vorzugehen..Er ist nicht berechtigt Personalausweise, Behindertenausweise und der gleichen zu kontrollieren. Somit ist er nicht in der Lage den Wahrheitsgehalt der Angaben des Gastes zu prüfen. Selbst die Kontrolle der Kurkarte ist ihn gegenüber seines Gastes nicht erlaubt. Dies ist nach Kurtaxsatzung nur dem Kurkartenkontrollör (Strandvogt) vorbehalten. Auch aus diesen Gründen ist eine Haftung abzulehnen.

    „Die Logik ist aber bei allen Abgaben und Steuern gleich: wehre ich mich gegen die Abgabengrundlage, befreit mich das nicht von der Pflicht zur Zahlung.“

    In soweit richtig – nur ist in diesem Fall der Kassierer nicht der Abgabepflichtige.

    • § 8 Pflichten und Haftung der Quartiergeber

      (1) Wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), einschließlich Betreiber von Camping sowie Wohnmobilplätzen, ist verpflichtet, dem Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom gegenüber die beherbergten Personen zu melden, von diesen Personen die von diesen geschuldeten Kurabgaben einzuziehen und ihnen Kurkarten auszustellen, sowie bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat die eingezogene Kurabgabe an den Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom abzuführen beziehungsweise eine von ihm beauftragte Person zu benennen, die diese Pflichten erfüllt.

      Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der
      Kurabgaben.

      Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für denjenigen, der abgabepflichtigen Personen Standplätze zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Unterkunftsmöglichkeiten überlässt.

      SATZUNG
      der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe

  3. Die Haftung zur Kassierung wurde vom Oberverwaltungsgericht M-V aufgehoben.
    Hierzu gibt es ein Urteil der als Präzidensfall zu betrachten ist.

    Aktenzeichen 4 K 4/03

    Leitsatz

    >Voraussetzung für eine Haftung eines Wohnungsgebers für eine Kurabgabe ist, dass der Haftende eine Möglichkeit zur Einziehung hatte. Verweigert der Kurgast ihm gegenüber die Zahlung der Kurabgabe, ohne dass er die Möglichkeit hat, eine Pflicht zur Zahlung der Kurabgabe durchzusetzen, so wird eine Haftung i. d. R. zu verneinen sein.<

    Die von mir vorher benannten Gründe können dazu führen, das das Kassieren der Kurtaxe vom Gastgeber nicht allumfassend gewährleistet werden kann.
    Das heißt, wenn der Gast keine Kurtaxe zahlen will, hat der Gastgeber keine rechtlichen Mittel die Kurtaxe vom Gast zu verlangen. Aus diesem Grund:

    Kurtaxschuldner gegenüber der Gemeinde ist der Gast, nicht der Gatsgeber.

    Oder anders ausgedrückt:

    Nur die Gemeinde kann den Gast auf Zahlung der Kurtaxe verklagen.

    Somit ist das Nichtkassieren der Kurtaxe vom Gastgeber keine Ordnungswidriegkeit und kann nicht bestraft werden.

    Leider wissen viele Gastgeber nicht das sie nicht verpflichtet werden können die Kurtaxe für die Gemeinde einzutreiben.
    Ich persönlich sehe es ehrer als Nötigung an. Kassiere aber trotzdem weil ich meinen Gästen den zusätzlichen Weg zur Kurverwaltung ersparen möchte.

  4. Also ist primär der Nachweis zu erbringen, ob die Quartiername Erholungszwecken dient oder nicht, erst danach ergibt sich die Pflicht des Quartiergebers der Zwangsverpflichtung, kostenlos im Auftrage und zum Wohle der Kurverwaltung, die Kommunalabgabe einzuziehen nachzukommen.

    Das gilt auch bei privaten Kleinvermietern! Wem ist das wohl zumutbar?

    Ist nicht in Ostelbien die Leibeigenschaft 1807 durch Erlass des Königs von Preußen mit Wirkung zum Martinstag 1810 abgeschafft worden? Dies traf spätestens mit Bismarcks Reichseinigung 1871 auch für Vorpommern zu – oder ist das auf der Insel immer noch nicht angekommen?

    • Grundsätzlich ist jeder Ort, der den Status eines Erholungsortes oder höher (Kurort) erreicht hat, berechtigt eine Kurtaxe zu verlangen. Dies läuft über vorgegebene Kriterien die dieser Ort erfüllen muss. Hat er den Status erreicht, muss jeder der sich zur Erholung (Urlaub) oder Kurzwecken in diesem aufhält, Kurabgabe zahlen.
      Ein Nachweis gegenüber dem Gast wird durch die Kurabgabesatzung erbracht. Diese muss ihm zur Einsichtnahme ausgehändigt werden.

  5. Kommen wir zum zweiten Teil meiner Aussage.

    Hinzu kommt,das das Gericht hätte entscheiden müssen, das die Kassierung der Kurtaxe wegen der ungültigen Kurtaxsatzung nicht rechtskräftig war und somit die kassierte Kurtaxe an den jeweiligen Gast zurüch zu zahlen sei.

    Hierzu sollten die Richter folgenden Leitsatz beachten:

    VGH Mannheim, Beschluss vom 11.08.1961 – Az.: I 854/60

    Eine etwaige nachträgliche Genehmigung des Beschlusses über die Neueinführung bewirkt keine rückwirkende Heilung der vor der Genehmigung veröffentlichten und deshalb ungültigen Abgabesatzung. (amtlicher Leitsatz)

    Dies bedeutet, das die rechtsunwirksame Kurabgabesatzung selbst nach der (Heilung) Neufassung nicht dazu berechtigt, Kurtaxe zu kassieren. Somit sollte die zu Unrecht kassierte Kurtaxe an den Gast zurück gezahlt werden müssen.

    Aus diesem Grund empfahl ich auch die Anrufung des OVG.

  6. Und noch etwas:
    Die Erhebung einer Kurtaxe sehe ich als zwingend erforderlich an. Hierzu ist es aber notwendig, das die Einnahmen aus der selben auch nur für Kulturelle Veranstaltungen mit dem was noch darann hängt (Toiletten, Gehälter, Rad und Gehwege und und), benutzt werden.
    Eine Kontrolle hierüber ist zur Zeit sehr schwierig, da immernoch versucht wird diese zu verhindern.
    Hier ist der Transparensgedanke der Piraten anzusetzen.
    Kurtaxgelder sind Öffentliche Gelder. Somit sollte die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben Ausgaben und Einnahmen kontrollieren zu können.

    Verwechselt wird oft Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe.

    Fremdenverkehrsabgabe darf ausschließlich nur für Werbezwecke erhoben und ausgegeben werden.
    Da sie auch Öffentliche Gelder sind, muss hier eine genaue Kontrolle durch jedem Einwohner der Geeinde eröglicht werden.
    Wichtig währe für mich persönlich, hier ein Mitspracherecht für alle Fremdenverkehrszahler zu erreichen.

    Beispiel:
    Ich bin der Meinung, das Werbung für unsere Gemeinde in München völlig umsonst ist.
    Begründung:
    München – Trassenheide 890 Km
    München – Venedig 360 Km

    Trotzdem wird ein Haufen Geld für Werbung durch die UTG in München bezahlt.

  7. Also ich finde diese Disskusion über Gültigkeit der Kurtaxsatzung insofern sehr bedenklich, dass dadurch der ein oder andere dazu animiert werden könnte die Kurtaxe zurückzuhalten… und ohne Kurtaxe, das sollte jedem klar sein, können wir hier den Tourismus und damit den Lebensunterhalt des wohl größten Teils der 10000 Einwohner zu den Akten legen.

    Die Satzungen, egal welcher Art, erfindet keine Kommune für sich. Dem gehen zumeist Mustersatzungen voraus – die durchgeklagt sind -, an deren Vorgaben sich die Kommunen entlanghangeln. Die Frage sollte eher dahin gehen, warum ist die Kurabgabesatzung ungültig???
    Liegt es an inhaltlichen Gründen oder geht es hier um Dinge aus der Vergangenheit für die sich spitzfindige Anwälte revanchieren, also einfach nur um billige Rache?????
    Eine Satzung zu zerklagen geht in der der heutigen Zeit ganz einfach. Ich suche mir etwas heraus, interpretiere es für mich und klage. Das kostet bei der heutigen Laufzeit vor Gerichten Jahre und im Ergebnis kommt denn heraus, ein Punkt wurde an der falschen Stelle gesetzt. Punktum, die Satzung ist ungültig, bis der Punkt gesetzt wird.
    Solch eine Satzung muss aber alle erreichen und mit den damit erworbenen Geldern darf auch kein Gewinn erzielt werden sowie sie im Fremdenverkehr eingesetzt werden. Gehwege davon zu reparieren sehe ich zum Beispiel als sehr kritisch an… es geht nämlich bei allem nicht nur darum, das auch Gäste darauf marschieren…
    Übrigens wenn das gemacht werden würde, findet sich auch wieder einer der klagt und schwuppdiwupp, wieder ungültig….

    Des Weiteren ist es sicherlich auch Ansichtssache, ob München, Frankfurt oder oder beworben werden sollten. Denke es kommt auf das Quartier/ den Quartiergeber an, der zwischen FeWo und 5 Sterne liegt und entsprechende Gäste sucht und da sind sicherlich schon die Destinationen unterschiedlich. Wer soll die alle unter einen Hut bekommen. Wir haben um die 20000 Betten, wollen wir jeden Einzelnen fragen, wo er seine Werbung platziert haben möchte????
    Und die UTG ist ein Geschäftsunternehmen, das Werbung an den Orten macht, an denen der Auftraggeber es der GmbH anweist. Die UTG ist eine Gesellschaft, an der die Kaiserbäder über 50 Prozent halten, aber auch andere Gesellschafter ihre Interessen vertreten lassen und wo die ihre Werbung haben wollen, legen die dann auch fest, sowiet sie den Geschäftszweig beauftragt haben.

    Eins ist doch wohl klar, wir leben von unserem Strand und der Sonne, passt das nicht, kommen keine Gäste.
    Auch sollte jedem klar sein, dass es sauber sein muss, darauf achtet jeder Gast, ob Alditourist oder 5-Sterne-Gast, so dass die Kurtaxe zur Sauberkeit verwendet werden muss und um Angebote für die Gäste zu schaffen, die trotz des wirklich schlechten Wetters die Insel besuchen. Das Reiseverhalten unserer Gäste hat sich schon geändert, statt fünf Tage nur noch vier, dazu kürzere Buchungszeiträume.
    Eine solch schlechte Auslastung wie in diesem Juli habe ich auch noch nicht erlebt, Zimmer frei an jeder Ecke.

    Dazu der Bauboom, trefflich von Jürgen Kraft dargestellt.

    Was animiert unsere Gäste denn noch bei schlechtem Wetter anzureisen, unsere Einzigartigkeit in Sachen Architektur verlieren wir langsam durch die Investoren, die das schnelle Geld wollen, von einheimischen Makler unterstützt werden und „Rittersport“ quadratisch eckig und fraglich „gut“ hinbauen – Ergebnis: Jalousiensiedlungen, keine Gäste etc.
    Selbst 5-Sterne-Hotel fangen an Angebote zu schalten [LINK ENTFERNT]

    Jetzt soll sich also der Eigenbetrieb noch selber um die Kassiererung der Kurtaxe kümmern – Konsequenz: sie stellen 10 neue Mitarbeiter ein, deren Gehälter auf die Kurtaxe umgelegt werden müssen = Kurtaxe zukünftig 3,- bis 5,- Euro und ständige Kontrollen der Gäste an Strand und vor den Hotels. Das ist sicherlich sehr angenehm für diese und ein weiterer Pluspunkt in Sachen postive Außendarstellung.

    Zur Transparenz: mit dieser Forderung gehe ich konform, wenn ich nichts zu verbergen habe, es rechtlich sauber ist, dann habe ich auch kein Problem alles öffentlich zu machen….. aber sehen das die Herren „Nichtzahler“ auch so??? oder der Datenschutz…….

    Also abschließend ein nicht ernstzunehmendes Fazu: Kurtaxe abschaffen, jeder Hotelier und Vermieter schickt Personal zu Strand- und Promenadenreinigung reinigung, beteiligt sich nach der Anzahl seiner Gäste an der Toilettenspülung, kümmert sich abends um die Reinigung der Therme, besorgt Programme für die Kurmuscheln, kümmert sich um Events zur Unterhaltung im Kaisersaal oder sonstwo, Werbung wird abgestimmt, zu Jahresbeginn setzen sich drei bis fünf Vermieter hin und schicken eine Mail an alle Vermieter und fragen ab, wo ein Plakat aufgeghängt werden soll und dort wo die meisten ihr Kreuz machen, da hängen wir es hin – schicken im Wechsel unsere Mitarbeiter auf Reisen um es dort anzubringen, wo wir es wollen. Sonst könnte es passieren, dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, wenn es am Bahnhof hängt und er es lieber am Flughafen oder in einem Seehafen gehabt hätte. Andere fünf setzten sich zusammen und entwickeln einen Slogan, der natürlich in erster Linie sie selber bevorzugt und auch dann stimmen wir ab….. Gute Idee oder???

    Mal ehrlich, um was geht es hier um unsere gemeinsame Zukunft oder um Befindlichkeiten einzelner Wichtigtuer???? Jeder kann sich einbringen, 2014 haben wir Wahlen und dann auf, in die Gemeindevertretung einziehen und mitbestimmen……

    Lasst uns endlich an einem Strang ziehen und etwas erreichen, anstatt alles kaputt zu reden oder zu machen und nur das Negative herauskehren. Zu einem Heilbad oder Kurort gehört nun einmal eine Kurtaxe oder ähnliche Abgabe, und ob darin etwas fehlerhaft ist oder nicht, spielt die zweite Geige. Wenn Fehler festgestellt werden, dann bitte ändern, aber nicht eingezogene Mittel zweckentfremden

    In diesem Sinne, einen hoffentlich nicht mehr allzu verregneten Sommer…..

  8. Alles unter einem Hut?
    Das ist das Schlimmste was uns hier passieren könnte.
    Eine Insel – Eine Werbefirma?
    Um Gottes Willen.
    Viele kleine Werbefirmen beleben das Geschäft und es sind nur wenige betroffen wenn sie mal den Bach runter gehen. Konkurrenzkampf lässt die Preise purzeln.
    Schau dir die großen Firmen an. Sie bestimmen die Preise Wattenfall und Co lassen grüßen.

    Ich habe keinen Bock mir von den Keiserbädern vorschreiben zu lassen wann und wo meine Werbung erscheint. Bei der UTG ist es gerade der Fall. Was bring mir die Werbung in München? Nichts!
    Die von mir aus der Fremdenverkehrsabgabe bezahlte Werbung unterstützt nur die großen Vermieter. Ich habe nichts davon und so wie es mir geht, ergeht es auch den vielen kleinen Vermietern auf diese Insel.

    Die UTG schreit nach immer mehr Geld. Jetzt sollen sogar die bezahlen, die überhaupt nichts mit der UTG am Hut haben.
    Die Begründung hierzu ist schon Haarstäubend.
    Weil die UTG der Meinung ist, das sie durch ihre Werbung Leute auf die Insel lockt, haben alle Vermieter eine höhere Auslastung und dafür müssen sie zahlen.
    GEZ lässt grüßen.

    Während alle Gemeinden jammern – die Auslastung ist durch den schlechten Sommeranfang bescheiden schön – schreibt Karlshagen schwarze Zahlen.
    Warum wohl?
    Sie haben das einzig richtige getan und haben ihre Werbung in die eigene Hand genommen.
    So konnten sie einen Zuwachs von 7,6% verzeichnen.
    Auf dem Campingplatz wahren es sogar 23%.
    Als kleiner Gag hierbei.
    Sie haben die Werbechefin der UTG abgeworben.
    Cool wa?

    Natürlich muss eine Kurtaxe kassier werden. Wozu sie da ist weis doch jedes Kind.
    Doch die Art und Weise wie dies geschieht, sollte überdacht werden.
    Der Vermieter, der durch seine eigenen Werbung Gäste in den Ort holt, wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 10 000€ bedroht, wenn er die Kassierung nicht ordnungsgemäß durchführt.
    Wo leben wir?

    § 9 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    (1) Zuwiderhandlungen gegen Festlegungen dieser Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

    Ein miteinander sollte es sein und nicht wie in diesem Falle –Die Gemeinde gegen die Vermieter.

    Ich sag nur Pfui Teufel.

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