Wer Exwirtschaftsminister kennt, hat es leichter mit Behörden…

Im Moment ist es leider zu dunkel, um aktuelle Bilder vom jetzigen Zustand der Villen „Aegir“ und „Emma“ in Bansin aufzunehmen. „Aegir“ ist hin. Da braucht man sich keine Illusionen mehr machen. Villa „Emma“? Mal sehen. Ich muss morgens zu früh los und bin erst im Dunkel wieder zu Hause. Das muss dann also bis zum Wochenende warten – falls dann noch was da ist, was ich fotografieren kann. Mal sehen.

(Bilder vom 20. und 21.12.2013)

Worum es hier geht, habe ich in diesem Beitrag schon skizziert.

Womit ich nicht warten möchte, ist mit der Veröffentlichung einer Zusammenfassung, die mir Fritz Spalink von der Historischen Gesellschaft Heringsdorf zur Verfügung gestellt hat. So komprimiert und jeder einzelne Fakt belegbar – da schüttelt es einen vor Abscheu. Mir geht es jedenfalls so.

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Fritz-Spalink_

Fritz Spalink
Ortschronist und Denkmalexpert

Das Vertrauen des Normalbürgers in den freiheitlichen Rechtstaat – wo soll es eigentlich herkommen?

Wenn der Chef einer Landesbehörde (Dr. Bednorz) gemeinsam mit Vertretern eines Kreisamtes sich jetzt auf einen – wie auch immer – verloren gegangenen Denkmalschutz beruft, – das zuständige Ministerium, seine und auch die Kreisbehörde taten es in anderen Entscheidungen nicht. Also sowas wie Denkmalschutz nach Belieben?

Beispiele:

Antrag

Schreiben von Frau Krug vom 22.10.2008 an die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf auf Entscheidung über das Einvernehmen zum Bauantrag „Kaiserstrand“ :
„Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben wird nicht hergestellt.“

Begründung:

„In unmittelbarem Umfeld befinden sich nachfolgend aufgeführte Einzeldenkmale: Bergstr. 5, 6,7,8,9,10, 38, 40…“

Also wird die Villa Emma von der Behörde Dr. Bednorz am 22.10.2008 noch als EINZELDENKMAL bezeichnet , für Herrn Dr. Bednorz ist es schon seit 2004 keines mehr.

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Bearbeiterin Frau Dagmar Winter, schreibt zur Geschäftsnr. VIII 310 B am 19. Dezember 2008:
„Die Denkmalfachbehörde führt als Begründung aus, dass sich auf den Grundstücken Bergstrasse 5, 6,7,8,9,10, 38, 40 Einzeldenkmäler befinden …“

Und:

„Durch den geplanten Neubau würde der Umgebungsschutz für … die Objekte, die das Grundstück einrahmen, in höchsten Masse beeinträchtigt werden, das gelte in besonderem Maße für das Einzeldenkmal Bergstr. 38 ( Villa Emma).“

Die Mitarbeiter Preißler und Bremer waren im gesamten Vorverfahren der Überzeugung, dass die beiden Villen unter Denkmalschutz stehen. Nur unter starkem Druck waren sie zu dem widerrechtlichen Procedere (Streichung des Denkmalschutzes) bereit.

Folgendes wurde ermittelt: (die genannten Anlagen liegen beim Verfasser vor)

Die am 5. September 2012 vorgenommene Streichung ist gegen den Willen und die Rechts­auffassung des Unterzeichners Arthur Behn, der zuständigen Sachbearbeiterin für das Seebad Bansin Frau Dädelow, des SGL Herrn Brehmer und des Amtsleiters Herrn Preißler auf Weisung von Herrn Hasselmann und mit Wissen und Zustimmung der Landrätin erfolgt. Nach Auffassung der unteren Denkmalschutzbehörde ist die Streichung rechtswidrig.

Verlauf des Verfahrens im Kreis :

1.) 27.04.2012 E-Mail des LKD Frau Onnen mit der Aussage, daß auf Grund der baulichen Veränderungen ein Verbleib beider Gebäude auf der Denkmalliste nicht gerechtfertigt ist. (Anl. 1)
2.) 21.06.2012 Schreiben vom LKD Frau Onnen mit Antrag auf Löschung von Haus Emma. (Anl. 2)
3.) 09.07.2012 E-Mail von A. Behn an LKD Frau Onnen mit der Bitte um nachvoll­ziehbare Begründung für den Streichungsantrag vom 21.06.2012. (Anl. 3)
4.) 19.07.2012 Anruf der Landrätin bei Arthur Behn mit der Information über einen An­ruf von Herrn Ebnet Minister a.D.* mit der Bitte um schnelle Streichung beider Objekte und Schreiben an LKD. (Anl. 4)

* Das ist der, gegen den im letzten Jahr Anklage im Zusammenhang mit den Fördermitteln beim Bau der Jachthafenresidenz Hohe Düne in Warnemünde erhoben wurde (Anm. Bansdo)

5.) 24.07.2012 Schreiben von Herrn Hasselmann an LKD Frau Onnen mit der Nachfrage, wann das Schreiben der UDSchB vom 09.07.2012 beantwortet wird. (Anl. 5)
6.) 25.07.2012 Schreiben vom LKD Frau Onnen mit einem ausführlicheren Streichungsan­trag für Haus Emma. (Anl. 6)
7.) 02.08.2012 Antwortschreiben LKD Frau Onnen an Herrn Hasselmann. (Anl. 7)
8.) 03.08.2012 Beratung bei Herrn Brehmer. Ergebnis: Auftrag von Herrn Brehmer an Herrn Behn zur Erstellung eines eigenen Gutachtens zur Denkmaleigenschaft des Hauses Emma. Übergabe des Vorgangs mit Vorschlag zur Ablehnung der Streichungsanträge an Herrn Preißler zur Entscheidung. (Anl. 8)
9.) 20.08.2012 Beratung bei Herrn Preißler. Ergebnis: Herr Preißler spricht sich für Ableh­nung der Streichungsanträge für beide Häuser aus und übergibt den Vorgang Herrn Hasselmann zur Entscheidung. (Anl. 9)
10.) 29.08.2012 E-Mail Arthur Behn an Herrn Hasselmann mit Mitteilung, welche Häu­ser gestrichen werden sollen und Verweis auf die Rechtswidrigkeit der Streichungen. (Anl. 10)
11.) 29.08.2012 Mündliche Mitteilung von Herrn Brehmer an Arthur Behn darüber, dass Herr Hasselmann die Streichung beider Gebäude angewiesen hat.
12.) 09.08.2012 Mehrfacher telefonischer Hinweis an Herrn Hasselmann auf die Rechtswidrigkeit der Streichung . Dieser bestand auf Streichung und nennt ungeheuren Druck vom Land als Grund für seine Entscheidung. (Anl. 11)
13.) 30.08.2012 E-Mail von Herrn Hasselmann an A. Behn mit Weisung zur Streichung von Haus Emma. (Anl. 12)
14.) 30.08.2012 E-Mail A. Behn an Herrn Hasselmann mit der Mitteilung, dass auch für das Haus „Aegir“ ein Streichungsantrag des LKD vorliegt. (13)
15.) 03.09.2012 Anruf A. Behn bei der Landrätin. Landrätin nicht zu sprechen. Zugesagter Rückruf der Landrätin erfolgt nicht.
16.) 03.09.2012 Weiterleitung der E-Mail von Herrn Hasselmann vom 30.08.2012 zur Prü­fung und Entscheidung mit ausführlicher Begründung der Rechtswidrigkeit der Streichungen an Landrätin. Eine Antwort erfolgte nicht. (Anl. 14)
17.) 05.09.2012 E-Mail von Herrn Preißler an A. Behn mit der Mitteilung, dass die Land­rätin die Entscheidung und Weisung von Herrn Hasselmann zur Streichung beider Häuser
mitträgt. (Anl. 15)
18.) 05.09.2012 Streichung beider Gebäude aus der Denkmalliste durch Arthur Behn nach Dienstanweisung von Dezer­nent und Landrätin.

Arthur Behn schrieb an die Landrätin zur Begründung seiner Ablehnung auf Löschung der Denkmäler:

«Der Grund für die Streichungsanträge ist nicht die fehlende Denkmaleigenschaft beider Gebäude, sondern die Absicht des Investors, sich seinen Erhaltungsverpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 DSchG M-V zu entziehen, um damit das Grundstück gewinnbringender nutzen zu können.
Das Gutachten des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege ist ein Gefälligkeitsgutachten und wohl auf politischen Druck hin, wie so mehrfach auch für Peenemünde, entstanden. Bisher hatte das Landesamt immer, so z. B in seinen Stellungnahmen, auf den Denkmalcharakter der Gebäude verwiesen.
Die Streichung der Baudenkmale von der Liste und ihr Abbruch wären aus folgenden Gründen rechtswidrig:
1. Denkmale sind gem. § 5 Abs. 1 DSchG M-V in die Denkmallisten einzutragen.
2. Die Einträge dürfen gem. § 5 Abs. 4 DSchG M-V nur dann gelöscht werden, wenn die Eintragungsvoraussetzungen (Denkmaleigenschaft) nicht mehr vorliegen.
3. Eigentümer von Denkmalen sind gem. § 6 Abs. 1 DSchG M-V verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht in Stand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
4. Zum Abbruch von Denkmalen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2.3.1999 (BVerfGE 100, 226, 243) folgendes ausgeführt:

„Dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines geschützten Denkmals kann nur durch Inpflichtnahme des Eigentümers des Grundstücks und Gebäudes Rechnung getragen werden, dessen Eigentümer daher einer gesteigerten Sozialbindung unterliegt. Angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes und im Blick auf Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Eigentümer es grundsätzlich hinnehmen, dass ihm möglicherweise eine rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird. Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums. Anders liegt es aber, wenn für ein geschütztes Baudenkmal keinerlei sinnvolle Nutzung mehr besteht. Wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann, wird dessen Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt. … Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar. 5.Gem. Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und die Verwaltung ist nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.“ »

Kommentar: der eine darf nicht bauen, der andere darf abreißen und neu bauen?

Wird aus dem Denkmalrecht nach Belieben eine Hure gemacht??

Auch das Procedere mit der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist lt. Stellungnahme vom Bauamt nicht von besonders vertrauensvoller Zusammenarbeit geprägt:
Zuletzt beauftragte dann der Gemeinderat einstimmig ohne Enthaltungen, den Bürgermeister zu beauftragen, alles ihm Mögliche zu tun, um beide Häuser wieder auf die Liste der zu schützenden Objekte zu stellen.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen

Fritz Spalink

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Dem habe ich dann auch nichts mehr hinzuzufügen. Filz, wohin man blickt.

3 Gedanken zu “Wer Exwirtschaftsminister kennt, hat es leichter mit Behörden…

  1. […] Arne Reiher hat in seinem Blog die Akteure, ihr Treiben und die zeitlichen Abläufe dargestellt, die am Ende zur illegalen Aufhebung des Denkmalschutzes für die Villen Aegir und Emma in Bansin geführt haben. Und zu dem Abriss, der gerade stattfindet: Wer Exwirtschaftsminister kennt, hat es leichter mit Behörden… […]

  2. Danke an die klaren und sachlich vorgetragenen Informationen. Ein Vorgang, der deutlich zeigt, wie wichtig Veränderungen auf kommunalpolitischer Ebene sind.

  3. Ich wusste gar nicht, dass Schnibbel-Otto immer noch zugange ist.
    Hier ein paar Hinweise auf seine Vergangenheit, die manches erklären:
    http://ostsee-zeitung-blog.blogspot.de/search?q=ebnet

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