Verwaltungsgericht Greifswald: Nichtabführung der Kurtaxe rechtswidrig

Ohne Moos nichts los

So – nun ist es amtlich:

Die Nichtabführung der von den Gästen eingesammelten Kurtaxe ist rechtswidrig.

Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kurtaxe abzuführen ist, auch wenn es um die Erhebungsgrundlage Streit gibt. Das Verfahren ist damit noch nicht beendet. Sollte die Gemeinde in der Hauptsache unterliegen, kommt wohl eine Rückforderung auf die Gemeinde zu.

 
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Gemeindevertretersitzung 29.03.2012 – Gibt es Fragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall…

2012_03_29_GVHd

Die Tagesordnung enthielt ja durchaus einige „Knaller“. Ein kontroverser Abend mit hitzigen Debatten… vielleicht war diese Erwartung etwas naiv.

Aus familiären Gründen war eine Teilnahme erst ab dem ursprünglichen TOP 7 „Umgestaltung und Sanierung des Serpentinenweges «Am Kulm» in Heringsdorf“ möglich.

Die erste Einwohnerfragestunde also leider verpasst. Im TOP 4 „Änderungsbedarf der Tagesordnung“ wurde jedoch schon ordentlich ausgedünnt:

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Griff in die Gemeindekasse?

Der Nordkurier berichtete am Samstag unter der Überschrift «Hoteliers greifen nach der Gemeindekasse« über den seit 2010 ausgetragenen Streit über die Abführung der Kurtaxe, den einige Hoteliers aus den Kaiserbädern vom Zaun gebrochen hatten.

Aus Sicht einiger Hoteliers ist die Kalkulation der Kurtaxe nicht ausreichend nachvollziehbar und die Mittel würden ohnehin zum Teil satzungswidrig verwendet. Für das Einkassieren der Kurtaxe beim Gast, wozu Gastgeber verpflichtet sind, wollen sie direkt einen Teil behalten dürfen, da sie dafür ja auch Aufwendungen hätten.
Das ist die Sicht der Hoteliers und es ist Sache eines Gerichts, darüber zu befinden.

Wenn es stimmt, was der Nordkurier berichtet, sind die sich im Rechtstreit mit der Gemeinde befindlichen Hotelbesitzer jedoch gleich zur Tat geschritten und führen die Abgaben erst gar nicht mehr an die Gemeinde ab.

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